Allgemeine Geschäfts­be­dingungen Hamburg Events HES GmbH

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Hamburg Events HES GmbH und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Hamburg Events HES GmbH hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.

§ 1 Vertragsabschluss

  1. Verträge zwischen Hamburg Events HES GmbH und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Hamburg Events HES GmbH zustande. Angebote sind freibleibend.
  2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Hamburg Events HES GmbH und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
  3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
  5. Die Hamburg Events HES GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 2 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Hamburg Events HES GmbH. Die Hamburg Events HES GmbH ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
  3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der Hamburg Events HES GmbH sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Hamburg Events HES GmbH in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung

Die Hamburg Events HES GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Hamburg Events HES GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

  1. 40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss
  2. 40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
  3. Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung.

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

§ 4 Rücktritt

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die Hamburg Events HES GmbH zu leisten:
    1. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Hamburg Events HES GmbH bleibt vorbehalten.
    2. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
    3. Von den Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
      1. bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
      2. bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
      3. bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
      4. bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 70%
      5. bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 80%
      6. bei Nichtantritt: 100%
  2. Stornierungskosten für die komplette Bewirtung sowie Catering. Grundlage der Stornierung ist die vereinbarte Teilnehmerzahl:
    1. nach Buchung: 10%
    2. bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 60%
    3. bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 75%
    4. bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 90%

§ 5 Kündigung

Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Hamburg Events HES GmbH als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Hamburg Events HES GmbH kann eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.

§ 6 Haftung

  1. Die Haftung der Hamburg Events HES GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz ist auf die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
  2. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Leistungen der Hamburg Events HES GmbH werden auf eigene Gefahr des Auftraggebers in Anspruch genommen.
  3. Die Hamburg Events HES GmbH übernimmt keine Haftung für von Dritten gestellte Materialien, Geräte oder Veranstaltungsplätze.

§ 7 Miete

  1. Soweit die Hamburg Events HES GmbH Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der Hamburg Events HES GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
  2. Die Hamburg Events HES GmbH kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken den Abschluss einer Versicherung verlangen.

§ 8 Vermittlungsleistung

  1. Die Hamburg Events HES GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
  2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Hamburg Events HES GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
  3. Soweit die Hamburg Events HES GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der Hamburg Events HES GmbH hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Hamburg Events HES GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Hamburg Events HES GmbH vermittelt worden. Die Hamburg Events HES GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die Hamburg Events HES GmbH gezahlt hätte.
  4. Ist Hamburg Events HES GmbH im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

§ 9 Gewährleistung

  1. Der Hamburg Events HES GmbH steht das Recht zu, von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Hamburg Events HES GmbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
  2. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der Hamburg Events HES GmbH nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Hamburg Events HES GmbH erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
  3. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schaden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
  4. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Hamburg Events HES GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Hamburg Events HES GmbH unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Hamburg Events HES GmbH nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
  5. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Hamburg Events HES GmbH von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

§ 10 Konkurrenzschutz

Die von der Hamburg Events HES GmbH eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber weder aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmung

  1. Alle personenbezogenen Daten, die der Hamburg Events HES GmbH zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Hamburg. Der Auftraggeber kann die Hamburg Events HES GmbH unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Tostedt verklagen.